Angabe des Lieferzeitpunkts auf Rechnungen unbedingt erforderlich
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom Dezember 2008 entschieden, dass es zwingend erforderlich ist, auf Rechnungen den Zeitpunkt der Lieferung anzugeben. Das gilt selbst dann, wenn Rechnungsdatum und Lieferdatum übereinstimmen.
Tipp:
Setzen Sie auf die Rechnung den Hinweis:
"Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum"
oder: "Datum des Lieferscheins Nr. ... vom ... entspricht dem Lieferdatum"
Quelle: BFH, Urteil vom 17.12.2008, Az: XI R 62/07
Auch das Layout Ihrer Lieferscheine und Rechnungen ist ein Schaufenster Ihres Unternehmens. Wir helfen Ihnen gerne bei der professionellen Gestaltung.
Excel-Tipp
Kopf-/Fußzeile für mehrere Tabellen einer Arbeitsmappe anlegen
Definieren Sie unter "Datei - Seite einrichten" die gewünschten Kopf- und Fußzeilen, wirkt sich das immer nur auf das aktuelle Tabellenblatt aus - und nicht auf die gesamte Arbeitsmappe. Um auf jedem Blatt dieselben Kopf- und Fußzeilen zu verwenden, führen Sie folgende Schritte durch:
Wechseln Sie auf das Tabellenblatt mit der Kopf- und Fußzeile, die Sie für die ganze Arbeitsmappe übernehmen wollen.
Drücken Sie die Strg-Taste und halten Sie sie gedrückt, während Sie nacheinander auf die Register der anderen Tabellen klicken.
Wählen sie das Menü "Datei - Seite einrichten - Kopfzeile/Fußzeile" und bestätigen Sie mit OK.
Excel übernimmt daraufhin die Kopf- und Fußzeile für alle markierten Blätter.
Die Anpassung der Office-Software an Ihre betrieblichen Bedürfnisse ist zeitaufwändig.
Wir nehmen sie Ihnen gerne ab.
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